Weiterbildungsformate - Überblick
Das Weiterbildungsangebot gliedert sich in Studiengäng und Weiterbildungsstudien (mit Abschluss ) sowie Weiterbildungskurse:
| Level | Weiterbildungs-Master | Weiterbildungs-Diplom | Weiterbildungs-Zertifikat | Weiter-bildungskurs | Zusatz-ausbildung |
| Abschluss/ Titel | MAS: | DAS: Diploma of Advanced Studies | CAS: | Teilnahme-bestätigung | Approbation und Fachkunde-nachweis |
Credits | 60 -120 (1800-3600 Std.) | mind. 30 (900 Std.) | mind. 10 (300 Std.) | optional | keine |
Dauer (*berufsbe-gleitend) | 4 Sem. (in Teilzeit bis 7 Sem.)* | 1 - 2 Sem. (mind. 45 Wochen* oder in Vollzeit mehrere Monate) | ca. 1 Sem. | bis zu 1 Semester | mind. 3 Jahre |
Studiengänge und Weiterbildungsstudien mit Abschluss
Teilnehmenden an Weiterbildungs-Studiengängen wird ein Weiterbildungs-Abschluss der Universität Freiburg verliehen. Die Einbindung ins europäische Kreditpunkte-System (ECTS) gewährt den Teilnehmenden Transparenz.
Weiterbildungsstudiengänge richten sich in der Regel an Personen mit einem Hochschulabschluss auf Masterstufe und Berufspraxis. In Ausnahmefällen können auch Personen mit gleichwertiger Qualifikation sowie entsprechender Berufserfahrung zugelassen werden. Die Entscheidung liegt bei der Leitung des Studiengangs.
Ein Anspruch auf Promotion wird nicht begründet.
Die anderen universitären Weiterbildungsangebote unterhalb der Masterebene (DAS, CAS, Kurs, Zusatzausbildung) vervollständigen die Kenntnisse und Kompetenzen, welche bereits erworben wurden, und erlauben eine gezielte disziplinäre Vertiefung oder eine zusätzliche Akzentuierung des persönlichen Profils in anderen Wissenschaftsbereichen.
Master (MAS)
bieten eine umfassende Ausbildung im jeweiligen Fachbereich, so dass entweder eine zusätzliche Qualifikation im angestammten Beruf erworben werden kann oder sich ein neues Berufsfeld eröffnet.
- Voraussetzung: Hochschulabschluss und mind. 1 Jahr Berufserfahrung
- Format: Präsenzunterricht, Selbststudium und Abschlussarbeit. Meist berufsbegleitend
- Umfang: mind. 60 ECTS-Punkte, was einem Arbeitsaufwand von 1800 Stunden (inkl. Selbstudium) entspricht
- Dauer: zwei oder mehr Jahre
- Abschluss: Akademischer Titel: MA (Master of Arts), MSc (Master of Science), MBA (Master of Business Administration), Master of Advanced Studies ( MAS)
Diplomas of Advanced Studies (DAS)
bieten eine vertiefte Ausbildung in einem spezifischen Fachbereich, so dass eine Zusatzqualifikation im angestammten Beruf oder in einem neuen Fachgebiet erworben werden kann.
- Voraussetzung: angebotsspezifisch
- Format: Präsenzunterricht, Selbstudium und häufig eine Abschlussarbeit, berufsbegleitend
- Umfang: mind. 30 ECTS-Punkte, was einem Arbeitsaufwand von 900 Stunden entspricht (inkl. Selbststudium)
- Dauer: ein bis zwei Jahre bzw. in Vollzeit ca. fünf Monate
- Abschluss: Weiterbildungs-Diplom
Certificates of Advanced Studies (CAS)
bieten spezifisches Wissen zu einem Thema an, so dass eine Zusatzqualifikation in einem bestimmten Fachgebiet erworben werden kann.
- Voraussetzung: angebotsspezifisch
- Format: Präsenzunterreicht, Selbststudium und evtl. kurze Projektarbeit; berufsbegleitend
- Umfang: mind. 10 ECTS-Punkte; dies entspricht einem Arbeitsaufwand von 300 Std. (inkl. Selbststudium)
- Dauer: bis zu ein Jahr oder in Vollzeit ca. 3 Monate
- Abschluss: Weiterbildungs-Zertifikat
Weiterbildungskurse
Weiterbildungskurse bieten fachspezifisches Wissen für ausgewählte Berufsgruppen oder allgemeine Inhalte für ein an wissenschaftlichen Themen interessiertes Publikum.
- Voraussetzung: offen für alle Interessierte; Hochschulabschluss ist nicht unbedingt erforderlich
- Format: meist ausschließlich Präsenzunterricht und keine Leistungsnachweise
- Dauer: bis zu einem Semester
- Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Zusatzausbildungen
sind postgraduale, staatlich anerkannte Ausbildungen in speziellen Fachbereichen mit einer staatlichen Prüfung als Abschluss, die zur Approbation berechtigt.
- Voraussetzung: Diplom oder Master in best. Fachbereichen
- Format: Vollzeit oder berufsbegleitend
- Dauer: 3- 5 Jahre
- Abschluss: staatliche Prüfung - Berechtigung zur Approbation
