Finanzierung von Weiterbildung
Weiterbildung finanzieren - Unterstützung des Arbeitgebers, der Arbeitsagenturen sowie Einsparungen bei der Steuererklärung
Weiterbildungskosten absetzen
Weiterbildungskosten können als Sonderausgaben, Werbungs- oder Betriebskosten geltend gemacht werden. Ausgaben für Entgelte, Reisen, Unterkunft und Lern-Material gelten als Werbungskosten.
für Arbeitnehmer
Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2002 ein Grundsatzurteil gesprochen. Danach sind Aufwendungen von Angestellten für Fort- und Weiterbildungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar, wenn geltend gemacht wird, dass eine Maßnahme beruflich veranlasst ist.
für Selbstständige
Selbstständige können die Kosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Hieraus resultieren im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen.Weitere Informationen hierzu erteilt das für Sie zuständige Finanzamt.
für Arbeitgeber
Übernimmt der Arbeitgeber die Studiengebühren und Entgelte, kann er diese als Betriebsausgaben geltend machen, sofern die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind.
Bildungsurlaub
In fast allen Bundesländern gibt es Regelungen zum Bildungsurlaub für Arbeitnehmer/innen und Beamte. Es gibt keinen Bildungsurlaub in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen.
Informationsblatt
Weitere Fördermöglichkeiten / Studienfinanzierung und Stipendien
Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Sie setzt gezielt finanzielle Anreize, um die Weiterbildung auch für einkommensschwächere Personen bezahlbar zu machen.Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgeblich für die Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, so wie sie im Einkommensteuerbescheid oder in einem vergleichbaren Nachweis belegt werden können.
Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen Beratungsstelle, die es bundesweit gibt. Über die Website oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet.
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.
Nicht gefördert werden:
Personen, die ALG I oder ALG II erhalten;
Personen, die Meister-BAföG nach dem AFBG erhalten;
Personen ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland;
Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende, Rentner/innen und Pensionäre;
Personen, die weniger als 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.
Stiftungen / Stipendien
In bestimmten Fällen beteiligen sich manche Stiftungen an den Kosten einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme. In Deutschland existiert eine Fülle von Stiftungen - daher ist es nicht möglich, gezielte Auskünfte über die Fördermöglichkeiten bestimmter Institutionen zu geben. Eine Übersicht finden Sie bei der Stiftungs-Datenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen oder der Datenbank des Maecenata Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.stipendienlotse.de/suche_stipendien.php.
Festo Bildungsfonds für Technische und Ingenieursberufe
Das Finanzierungs-Angebot des Festo-Bildungsfonds richtet sich an technisch und ingenieurwissenschaftliche Studierende, Doktoranden, Post-doc-Forscher und Interessierte, die eine berufsbegleitende, hochschulbasierte Qualifizierung (z.B. Master-Abschluss oder MBA) in diesem Bereich anstreben.
Link
Stipendienberatung
http://www.iga.uni-freiburg.de/Finanzierungsmoeglichkeiten/Stipendien
http://www.stipendiumplus.de/
Suchdatenbanken
http://www.stipendienlotse.de
http://www.stipendiensuche.de
http://www.daad.de/deutschland/foerderung/stipendiendatenbank/00462.de.html
http://www.kisswin.de/foerdermittel/stipendien-und-preise.html?no_cache=1
http://www.e-fellows.net/forms/stipdb
http://www.unilife.de/bund/tool/stipendien/uebersicht.php
KfW Bildungskredit
Infos zum Bildungskredit: Tel. 0180 1 24 24 21 (KfW-Info-Center)
Der Bildungskredit ist für ein Vollzeit-Aufbaustudium geeignet, nicht aber für ein berufsbegleitendes Studium. Sollzinssatz ab 2,15 %, Altersgrenze 36 Jahre. Kreditanträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Da die Hausbank für einen KfW-Kredit ganz oder teilweise haftet, ist die Vorbereitung vor einem Gespräch mit der Hausbank bezüglich der Sicherheiten wichtig. http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/index.jsp
KfW Studienkredit
Der KfW Studienkredit fördert das Erststudium (keine Aufbau- und Zweitstudiengänge). http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/index.jsp
Aktuelle Situation der Förderung von Wissenschaftlicher Weiterbildung
Insgesamt spielen Fördermöglichkeiten wie Stipendien bei der Finanzierung Wissenschaftlicher Weiterbildung bisher eine sehr geringe Rolle in Deutschland. Die private Finanzierung der Hochschulweiterbildung wird in erster Linie von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Während Arbeitgeber sich vor allem an den indirekten Kosten beteiligen (55 Prozent der Wissenschaftlichen Weiterbildung fand während der Arbeitzeit statt), werden die direkten Kosten überwiegend von den Arbeitnehmern übernommen. Bei der Gruppe der Hochschulabsolventen und -absolventinnen übernahm in 61 Prozent der Fälle der Arbeitgeber die Gebühren für die Weiterbildung.
Vgl. Schaeper u.a., International vergleichende Studie zur Teilnahme an Hochschulweiterbildung, 2006. S. 117. Quelle: Faulstich/Oswald, Wissenschaftliche Weiterbildung, Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung, 2010
Artikel der Stiftung Wartentest vom 19. April 2013
zur Finanzierung von Weiterbildung durch den Bund, die Länder, durch Zuschüsse über das Finanzamt oder durch den Chef
Recherchen der FRAUW, Stand Januar 2013. Die Universität Freiburg übernimmt keine Gewähr für die Qualität, Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der oben genannten Informationen.
