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Finanzierung von Weiterbildung

Weiterbildung finanzieren - Unterstützung des Arbeitgebers, der Arbeitsagenturen sowie Einsparungen bei der Steuererklärung

Weiterbildungskosten absetzen

Weiterbildungskosten können als Sonderausgaben, Werbungs- oder Betriebskosten geltend gemacht werden. Ausgaben für Entgelte, Reisen, Unterkunft und Lern-Material gelten als Werbungskosten.

Arbeitnehmer

Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2002 ein Grundsatzurteil gesprochen. Danach sind Aufwendungen von Angestellten für Fort- und Weiterbildungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar, wenn geltend gemacht wird, dass eine Maßnahme beruflich veranlasst ist.

Selbstständige

Selbstständige können die Kosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Hieraus resultieren im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen.

Weitere Informationen hierzu erteilt das für Sie zuständige Finanzamt.


Arbeitgeber

Übernimmt der Arbeitgeber die Studiengebühren und Entgelte, kann er diese als Betriebsausgaben geltend machen, sofern die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind.

Bildungsurlaub

In fast allen Bundesländern gibt es Regelungen zum Bildungsurlaub für Arbeitnehmer/innen und Beamte. Es gibt keinen Bildungsurlaub in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Informationsblatt


Weitere Fördermöglichkeiten / Studienfinanzierung und Stipendien

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie für berufliche Weiterbildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF:

Informationsblatt zur Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Sie setzt gezielt finanzielle Anreize, um die Weiterbildung auch für einkommensschwächere Personen bezahlbar zu machen und die individuellen Möglichkeiten im Beruf zu erweitern.

Stiftungen

In bestimmten Fällen beteiligen sich manche Stiftungen an den Kosten einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme. In Deutschland existiert eine Fülle von Stiftungen - daher ist es nicht möglich, gezielte Auskünfte über die Fördermöglichkeiten bestimmter Institutionen zu geben. Eine Übersicht finden Sie bei der Stiftungs-Datenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen oder der Datenbank des Maecenata Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.stipendienlotse.de/suche_stipendien.php.

Festo Bildungsfonds für Technische und Ingenieursberufe

Informationsblatt

Das Finanzierungs-Angebot des Festo-Bildungsfonds richtet sich an technisch und ingenieurwissenschaftliche Studierende, Doktoranden, Post-doc-Forscher und Interessierte, die eine berufsbegleitende, hochschulbasierte Qualifizierung (z.B. Master-Abschluss oder MBA) in diesem Bereich anstreben.

Link


Stipendienberatung

 

Suchdatenbanken


KfW Bildungskredit

Infos zum Bildungskredit: Tel. 0180 1 24 24 21 (KfW-Info-Center)

Der Bildungskredit ist für ein Vollzeit-Aufbaustudium geeignet, nicht aber für ein berufsbegleitendes Studium. Sollzinssatz ab 2,15 %, Altersgrenze 36 Jahre. Kreditanträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Da die Hausbank für einen KfW-Kredit ganz oder teilweise haftet, ist die Vorbereitung vor einem Gespräch mit der Hausbank bezüglich der Sicherheiten wichtig. http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/index.jsp

KfW Studienkredit

Der KfW Studienkredit fördert das Erststudium (keine Aufbau- und Zweitstudiengänge). http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/index.jsp


Aktuelle Situation der Förderung von Wissenschaftlicher Weiterbildung


Insgesamt spielen Fördermöglichkeiten wie Stipendien bei der Finanzierung Wissenschaftlicher Weiterbildung bisher eine sehr geringe Rolle in Deutschland. Die private Finanzierung der Hochschulweiterbildung wird in erster Linie von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Während Arbeitgeber sich vor allem an den indirekten Kosten beteiligen (55 Prozent der Wissenschaftlichen Weiterbildung fand während der Arbeitzeit statt), werden die direkten Kosten überwiegend von den Arbeitnehmern übernommen. Bei der Gruppe der Hochschulabsolventen und -absolventinnen übernahm in 61 Prozent der Fälle der Arbeitgeber die Gebühren für die Weiterbildung.

Vgl. Schaeper u.a., International vergleichende Studie zur Teilnahme an Hochschulweiterbildung, 2006. S. 117. Quelle: Faulstich/Oswald,  Wissenschaftliche Weiterbildung, Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung, 2010


 

Recherchen der FRAUW, Stand März 2011. Die Universität Freiburg übernimmt keine Gewähr für die Qualität, Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der oben genannten Informationen.

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